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Auswirkungen der Gesetzesänderung §3 Nr. 34 EStG in Bezug auf Massagen

Auswirkungen der Gesetzesänderung §3 Nr. 34 EStG in Bezug auf Massagen

Aufgrund einer Gesetzesänderung des § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber nur noch Steuereinsparungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen geltend machen, die auch von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Da dies zu Verunsicherung führt, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Massageanbieter zur Verfügung.

Was ändert sich hinsichtlich der Bezuschussung von Massagen ab dem nächsten Jahr?

Seit dem Jahr 2008 ist es möglich, als Arbeitgeber gesundheitsfördernde Leistungen der Mitarbeiter zu fördern und hierfür Steuereinsparungen geltend zu machen. Aufgrund einer Gesetzesänderung können allerdings ab dem 01.01.2020 Unternehmen nur noch Maßnahmen finanziell fördern, die den Anforderungen der §§ 20 und 20 b SGB V (Sozialgesetzbuch V) genügen und damit durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Da Massageanwendungen nach derzeitigem Stand nicht von der Zentralen Prüfstelle Prävention als Präventionsangebote zertifiziert werden, können die Arbeitgeber diese nicht mehr im Rahmen des § 3 Nr. 34 EStG als betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abrechnen.

Darf ich ab 2020 trotzdem weiterhin Massagen über machtfit anbieten?

Sie können Ihre Massageangebote weiterhin auf der machtfit Plattform anbieten. Eine Vielzahl unserer Unternehmenskunden werden den Mitarbeitern auch weiterhin Massagen finanziell bezuschussen. In diesen Fällen finden die machtfit-Nutzer weiterhin Ihre Massage und buchen diese wie gewohnt über die Plattform. Lediglich die steuerlichen Bedingungen ändern sich für die Unternehmen. Dies hat für Sie als Partner allerdings keine Auswirkungen.

Erhalte ich weiterhin Buchungen für meine Massagen über machtfit?

Sie können weiterhin Buchungen erhalten. Mitarbeiter bekommen diese finanziell von seitens des Arbeitgebers bezuschusst oder zahlen diese privat.

Was wird getan, damit ich meine machtfit Kunden nicht verliere?

Wir arbeiten mit jedem unserer Unternehmenskunden an Lösungen, Massagen den Mitarbeitern auch weiterhin zu ermöglichen und finanziell zu bezuschussen. Hierbei gibt es ggf. andere Finanzierungsquellen für Arbeitgeber, oder der Arbeitgeber übernimmt die ab 2020 anfallende Steuer.

Woher weiß ich, ob die Arbeitgeber meiner machtfit Kunden die Massagen noch bezuschussen?

Bestenfalls wissen Sie dies, indem auch 2020 Ihre Angebote weiterhin gebucht werden. Stellen Sie daher diese auf jeden Fall weiter ein. Handelt es sich um einen größeren Kunden, von welchem Sie regelmäßig Buchungen erhalten, wenden Sie sich gern zum Jahresende an unseren Partner Service unter partner@machtfit.de.

Sie sind noch kein machtfit-Partner?

Wir bieten Ihnen mit machtfit die Möglichkeit, unkompliziert neue Teilnehmer für Ihre Kurse zu gewinnen. Egal ob Aquafitness, Fitnessstudio, Yoga oder Kletterhalle – auf der machtfit-Plattform präsentieren Sie Ihre Angebote unseren deutschlandweit 300.000 Nutzern und generieren so Zusatzumsätze durch unsere Firmenkunden.
  • Ihre Angebote können schnell von Mitarbeitern unserer Unternehmenskunden gebucht werden
  • Stellen Sie Ihre Präsenzangebote optional auch als Online-Stream ein
  • Dabei übernimmt der Arbeitgeber bis zu 600 € der Kosten pro Jahr pro Mitarbeiter
  • Alles wird automatisch über die machtfit-Plattform abgewickelt
  • Keine Kosten – nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung fällt eine Vermittlungsgebühr an
  • Mitglieder für z.B. direkt 12 Monate sichern, inkl. der Auszahlung aller Monatsbeiträge mit der nächsten Abrechnung

 

Oder kontaktieren Sie uns direkt unter

Tel.: 030 346 550 6-61
Mail: partner@machtfit.de