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Zertifizierung: Wie kann ich mich und meinen Kurs bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizieren lassen?

Zertifizierung:
Wie kann ich mich und meinen Kurs bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizieren lassen?

Damit einerseits die Krankenkasse für Ihren Versicherten die Kurskosten ganz bzw. teilweise übernimmt, andererseits der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter die Kursteilnahme im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei bezuschusst, muss das Gesundheitsangebot bestimmte Anforderungen erfüllen.

Kurse, die diese Qualitätskriterien erfüllen, zertifiziert die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Über machtfit können diese dann über 250.000 Mitarbeitern buchbar gemacht werden, wobei der Arbeitgeber den Großteil der Kursgebühren für den Mitarbeiter übernimmt.

Was ist die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP)? 

Zur Vereinfachung der Prüfung potenzieller Präventionskurse nach § 20 SGB V wurde 2013 eine Kooperationsgemeinschaft von gesetzlichen Krankenkassen gegründet, die 2014 die ZPP eingerichtet haben. Die ZPP hat die Hauptaufgabe, Gesundheitskurse an Hand des Leitfadens für Prävention zu zertifizieren.

Die ZPP verfolgt folgende Ziele:

  • Deutschlandweit einheitliche Prüfung der Präventionskurse
  • Einheitliche Anwendung von festgelegten Prüfkriterien
  • Schaffung eines Qualitätsstandards, der auf dem Präventionsleitfaden basiert und allgemein anerkannt wird
  • Fortlaufende Qualitätssicherung: Nach 3 Jahren muss ein zertifizierter Kurs erneut überprüft werden. Die ZPP erinnert frühzeitig an die Rezertifizierung.

Neben den Vorteilen für die gesetzlichen Krankenkassen, birgt eine ZPP Zertifizierung auch für den Kursanbieter ein hohes Potenzial. Nicht nur, dass ein zertifizierter Kurs von den Krankenkassen bezuschusst wird; ein durch die ZPP zertifizierter Kurs ist zudem in der zentralen Kursdatenbank der Krankenkassen zu finden, auf die über 63 Millionen Versicherte zugreifen können.

 

Welche Krankenkassen nutzen die ZPP?

Zur Kooperationsgemeinschaft, die sich bei einer Kostenübernahme auf die ZPP beziehen, gehören folgende Krankenkassen:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen, wie AOK Bayern, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Sachsen-Anhalt
  • Ersatzkassen, wie Barmer, DAK, Techniker, KKH, HEK, hkk
  • Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband e.V.
  • Innungskrankenkassen z.B. ikk classic, ikk Südwest, ikk BB, ikk gesund plus, BIG direkt gesund
  • Knappschaft
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

 

Welche Qualitätskriterien zieht die ZPP zur Zertifizierung von Kursangeboten heran?

Die Qualität eines Präventionskurses hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab, die für die Zertifizierung durch die ZPP entscheidend sind: Kurskonzept (Kursinhalt) und Qualifikation des Anbieters (Kursleiters).

Welche Kriterien im Einzelnen erfüllt sein müssen, damit die ZPP das Prüfsiegel »Deutscher Standard Prävention« verleiht, hängt unter anderem von dem Handlungsfeld ab. Grundsätzlich vergibt die ZPP ihr Prüfsiegel in vier Handlungsfeldern. Jedes Handlungsfeld verfolgt bestimmte Präventionsprinzipien, auf die Kurskonzept und -inhalt abzielen:

  • Bewegung: Bewegungsmangel reduzieren; spezielle gesundheitliche Risiken durch Bewegungsprogramme vorbeugen oder reduzieren
  • Ernährung: Mangel- und Fehlernährung vermeiden; Übergewicht vermeiden oder reduzieren
  • Stressbewältigung / Entspannung: Stressbewältigungskompetenzen fördern; Entspannung fördern
  • Suchtmittelkonsum: Nichtrauchen fördern; Alkoholkonsum reduzieren bzw. einen gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol erlernen

 

Welche Anforderungen muss ein zertifizierter Kurs für die ZPP erfüllen?

Ein zertifizierter Kurs zeichnet sich dadurch aus, dass er nachhaltig wirksam ist und auch Anfänger teilnehmen können. Um zu überprüfen, ob ein bestimmter Kurs diese Anforderungen erfüllt, müssen die Anbieter für die Zertifizierung sowohl die adressierte Zielgruppe als auch die Ziele und Inhalte des Kurses sowie die verwendeten Methoden benennen. Dabei sind die einzelnen Kurseinheiten mit ihren einzelnen Bestandteilen (Einstieg, Hauptteil, Abschluss) zu beschreiben.

 

Welche Qualifikationen müssen die Kursleiter nachweisen?

Es ist grundsätzlich ratsam, die angestrebten ZPP Zertifizierungen noch vor dem 30.09.2020 vorzunehmen. Hier finden Sie eine Übersicht der benötigten  Qualifikationen:

Erforderliche Qualifikation bis zum 30.09.2020

Grundsätzlich gilt, dass ein zertifizierter Kurs von einem Kursleiter mit staatlich anerkannter Grundqualifikation (Studienabschluss oder eine staatlich anerkannte Berufsausbildung) geleitet wird. Welche dies im speziellen sind, hängt von dem jeweiligen Handlungsfeld und Präventionsprinzip ab. Studien- und Berufsabschlüsse, die nicht im GKV-Leitfaden Prävention genannt werden, sowie im Ausland erworbene Grundqualifikationen, können anerkannt werden, sofern nachgewiesen wird, dass der Abschluss inhaltlich gleichwertig ist. Zusatzqualifikationen sind grundsätzlich vorteilhaft, ersetzen aber keine Grundqualifikation.

Erforderliche Qualifikation ab dem 01.10.2020

Ab dem 01.10.2020 werden die Qualifikationsanforderungen für die Kursanbieter geändert. Zukünftig sind nicht ausschließlich die beruflichen Abschlüsse, sondern die fachlichen Mindeststandards entscheidend.

Der Vorteil der Prüfung fachlicher Mindeststandards ist, dass nun auch andere Aus- und Weiterbildungen der Kursanbieter anerkannt werden, die keine Grundqualifikation vorweisen können, aber nachgewiesenermaßen die fachlichen Mindeststandards zu 100 % erfüllen.

Bestandsschutz

Kursleiter, die bis zum 30.09.2020 mit mindestens einem Kurs zertifiziert wurden, erhalten für das jeweilige Präventionsprinzip Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Sie bei der nächsten Rezertifizierung eine dauerhafte Anerkennung ihrer Qualifikationen erhalten. Der Bestandsschutz gilt für mehrere Präventionsprinzipien, sofern der Kursleiter einen zertifizierten Kurs in den jeweiligen Präventionsprinzipien vorweisen kann.

 

Prüfkriterien für einen zertifizierten Kurs je nach Handlungsfeld

Aus der Qualifikation der Kursleiter und den Anforderungen an das Kurskonzept ergeben sich die Prüfkriterien für die Kurse in den einzelnen Handlungsfeldern. Wir haben Ihnen diese übersichtlich je nach Handlungsfeld zusammengestellt.

Hier geht’s zu den Prüfkriterien je nach Handlungsfeld 

 

Wie funktioniert die Zertifizierung bei der ZPP? 

Die ZPP betreibt ein Onlineportal als Prüfplattform, auf dem Kursanbieter ihre Präventionskurse zertifizieren lassen können. Hierzu müssen sie folgende Schritte durchführen:

  1. Registrierung
  2. Benutzernamen und Passwort auswählen
  3. (Kontakt)Daten angeben
  4. Kurs benennen und beschreiben (Kurstitel, Handlungsfeld, Zielgruppe, Maßnahmen und Methoden), der zertifiziert werden soll
  5. Hochladen aller erforderlichen Dokumente:
    » Qualifikationsnachweis des Kursleiters
    » Bei Nutzung eines standardisierten Kurskonzepts: Nachweis über die Programmeinweisung
    » Stundenverlaufsplan über den gesamten Kurs
    » Unterlagen für Kursteilnehmer

Prüfauftrag abschicken

Liegen alle Unterlagen vor, prüft die ZPP kostenfrei den oder die Kurse innerhalb von 10 Arbeitstagen. Sind alle Prüfkriterien und damit auch die Qualitätsanforderungen an die Präventionskurse erfüllt, vergibt die ZPP das Prüfsiegel »Deutscher Standard Prävention«. Der Kurs darf sich damit auch zertifizierter Kurs nach § 20 SGB V nennen.

Hinweis: Die ZPP zertifiziert auch Kursanbieter für ein bestehendes Kurskonzept. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über eine entsprechende Qualifikation und Programmeinweisung, eine Beschreibung des Kurskonzepts ist hier nicht erforderlich.

 

Vorteile einer ZPP Zertifizierung und Vermarktung über machtfit

Der Arbeitgeber kann gemäß § 3 Nr. 34 EStG jedem Mitarbeiter pro Jahr maximal 500€ lohnsteuer- und abgabenfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zur Verfügung stellen. Es werden allerdings nur Maßnahmen steuerbefreit, die den Anforderungen des Leitfadens für Prävention nach §20 Abs. 2 SGB V entsprechen. Diese Kriterien nimmt auch die ZPP als Grundlage, um die Kurse zu zertifizieren.

Da die meisten Unternehmenskunden der machtfit GmbH aufgrund der Steuerbefreiung nur die zertifizierten Kurse bezuschussen, ist es von Vorteil, wenn Ihnen eine ZPP Zertifizierung vorliegt. Die Mitarbeiter werden vorrangig nämlich nur Angebote buchen, wofür Sie ihr Guthaben vom Arbeitgeber verwenden können, damit die Kosten geringer sind. Über machtfit können Gesundheitspartner somit zertifizierte Kurse an interessierte Teilnehmer in der Region bringen, die diese dann den Großteil der Kursgebühr vom Arbeitgeber bezahlt bekommt.

 

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